Arbeitssicherheitsschuhe

Sicherheitsschuhe umgangssprachlich auch Arbeitsschuhe genannt sind Schuhe, die als Schutzkleidung eingesetzt werden. Vorgeschrieben sind diese in vielen Handwerks- und Industrieberufen. Sie sind mit einer im vorderen Teil des Schuhs eingearbeiteten Schutzkappe aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff zum Schutz der Zehen ausgestattet. Die Einzelheiten der Schuhausrüstung ergeben sich aus den Anforderungen im jeweiligen Arbeitsbereich. Insgesamt gibt es nach der Berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR-191) mehrere genormte Kategorien mit verschiedenen Anforderungen.

Die Arbeitssicherheitsschuhe gehören nicht zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen. Für die Kosten kommen die Berufsgenossenschaften (z.B. nach Arbeits- oder Arbeitswegeunfällen), Rentenversicherungsträger oder in letzter Konsequenz der Arbeitgeber, der für die Bereitstellung von Fuß- und Beinschutz verantwortlich ist, auf.

Die Erstversorgung umfasst bis zu zwei Paar, wenn ein berufsbedingtes Wechseln der Schuhe nötig ist. Grundsätzlich können für Nachversorgungen keine festen Tragezeiten festgelegt werden, da diese von der beruflichen Tätigkeit und dem Krankheitsbild abhängig sind. In den meisten Fällen werden diese Schuhe jedoch einmal pro Jahr erneuert.

 

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