Schuhzurichtungen

Bei dem Begriff Zurichtung handelt es sich um das Anbringen orthopädischer Elemente an vorhandene Konfektionsschuhe. Dazu gehören unter anderem Entlastungen, Polsterungen oder auch Absatz- und Sohlenveränderungen.
Orthopädische Veränderungen der Konfektionsschuhe dienen dazu, die Schuhe des Patienten so zu gestalten, dass Bein- oder Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden.
Die Ausstattung des Patienten mit mehreren oder verschiedenartigen Versorgungen ist vom Einzelfall abhängig. Bei erkennbarer Notwendigkeit ist eine Mehrfachausstattung sinnvoll.
Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Schuhzurichtungen lassen sich nicht festlegen. Die Haltbarkeit ist sehr von der Qualität der Schuhe abhängig.
Die Ausstattung des Versicherten ist in der Erstversorgung mit drei Paar und in der Folgeversorgung mit zwei Paar pro Kalenderjahr festgelegt.

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